Unter diesem Link finden Sie viele Fragen und Antworten, sowie den Link zur jeweils aktuellen BaylfSMV (Achtung: Öffnet in einem neuen Tab/einem neuen Fenster)
Hier finden Sie die aktuellen Fallzahlen des RKI.
Eine Buchung unseres Hauses ist im Augenblick nur für Gruppen bis maximal 20 teilnehmenden Personen möglich, wobei sich ohne Maske und mit Abstand nur 10, bzw. 6 Personen sich in den Gruppenräumen aufhalten dürfen! Mit Maske kann der Abstand unterschritten werden. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Momentan dürfen in unserem Haus maximal 20 Personen zu Gast sein, wobei sich in den Gruppenräumen nur eine beschränkte Personenzahl pro Raum ohne Maske und Abstand aufhalten darf! Die gesamte Zahl der Personen, die sich ohne Maske und Abstand in beiden Räumen zusammen aufhalten darf, beträgt leider aufgrund der Raumgrößen nur 16 Personen! Bitte beachten Sie das für Ihre Gruppe! Mit Maske dürfen sich Ihre Gruppenmitglieder alle zusammen in den Gruppenräumen aufhalten. Sofern die Vorschriften es gestatten, dass so viele Personen wie Betten in einem Zimmer vorhanden sind, in einem Zimmer untergebracht werden können, werden Schlaf- und Sanitärräume, die nicht belegt werden müssen, verschlossen und sind nicht zugänglich. Kommen Sie mit einer Gruppe, bei der auf Besonderheiten der Teilnehmenden Rücksicht genommen werden muss, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden sicherlich eine zufriedenstellende Lösung. Der "kleine Gruppenraum" im 2. OG kann aufgrund der momentanen Lage nicht als Gruppenraum benutzt werden. Um die mögliche Unterbringungszahl etwas anzuheben, steht er nur als Doppelzimmer für Übernachtungen zur Verfügung und darf nicht von Mitgliedern anderer Wohneinheiten als Aufenthalts- oder Gruppenraum genutzt werden. Wir haben unser Haus in Wohneinheiten aufgeteilt. Zu jeder Wohneinheit gehört jeweils ein Sanitärraum. Die Räume dürfen nicht von Personen, die einer anderen Wohneinheit zugeordnet sind, benutzt werden. Wir haben 3 Wohneinheiten, allerdings können sie je nach Inzidenzlage/Krankenhausampel nicht komplett belegt werden, sollte es erneut Kontaktbeschränkungen geben, werden diese umgehend umgesetzt, dadurch kann es notwendig sein, die Belegungzahl einer Wohneinheit zu reduzieren, bzw. die Belegung anderweitig einzuschränken. Diese Vorgaben beruhen auf den allgemeinen Kontaktbeschränkungen der jeweils gültigen BaylfSMV, wobei wir uns als Hausherren aus Platzgründen das Recht nehmen, Geimpfte und Genesene immer in die erlaubte Personenzahl einzubeziehen. Nur so sind wir in der Lage, unser Haus auch unter Corona-Bedingungen zur Verfügung stellen zu können. Beispiel für die Berechnung der erlaubten Personenzahl bei einer evtl. Kontaktbeschränkung im Landkreis Unterallgäu eine Reduzierung bei Vollbelegung des Hauses auf eine Gruppengröße von schlimmstenfalls 16 Personen: In Wohneinheit 1 - 6 Personen in Wohnenheit 2 - 5 Personen Gestattete Personenzahl im 1. OG = 11 Personen Auch in der Wohneinheit im 2. OG dürften in diesem Fall im Matratzenlager eine reduzierte Anzahl von Gästen untergebracht werden, z. B. unter Abstandsregelung maximal 4 + 1 Person = 5 Personen.
Auf allen "Begegnungs-Flächen" außerhalb der Wohneinheiten bzw. den zugewiesenen Gruppenräumen/-bereichen (Flure und die Treppen)muss eine Maske getragen und die Abstandsregelung eingehalten werden. Ausnahme: Gehören alle Gäste eines Veranstalters einem Hausstand oder einem "hausstandsähnlichen" Personenkreis (= z. B. Wohngruppenmitglieder) an, dürfen sich natürlich wie zu Hause bewegen.
Jeder Gruppe sollte für Gruppenarbeit ein Gruppenraum zugewiesen werden, bei Einhaltung der Abstandsregelung muss keine Maske getragen werden.
Zurzeit erheben wir keine Anzahlungen. Unser Buchungsvertrag sieht aus wie eine Rechnung, ist aber lediglich eine Buchungsbestätigung, bitte nicht bezahlen. Sie geben uns zum Zeitpunkt Ihrer Buchung eine geschätzte Teilnehmendenzahl an, anhand derer wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Jeder Mail mit der Buchungsbestätigung hängt ein Flyer mit unseren aktuellen Preisen an, so dass Sie sich jederzeit selber über die voraussichtlichen Kosten Ihres Aufenthalts informieren können. Da momentan die Bedingungen derart sind, dass sowohl die Gruppen als auch wir als Betreiber jederzeit gezwungen sein können, die Buchungen auch kurzfristig abzusagen, erheben wir aus Kulanz unseren Gästen gegenüber auch keine Ausfallentschädigung, sofern die Absage a) aus Corona-Gründen und b) so frühzeitig wie nur möglich erfolgt. Ein "Corona-Grund" ist für uns auch, wenn die Institution der Veranstaltungsleitung aus Vorsicht die Freizeit nicht zulässt.
Für die Buchung unseres Hauses sind Familienname und Adresse der gemeldeten Personendas Kriterium für einen "Hausstand". Auch die Mitglieder einer anerkannten Wohngruppe sind nach dieser Definition ein Hausstand, dennoch bleibt die Gesamtzahl der Gäste momentan bei maximal 20 Personen. Aber: SchülerInnen bzw. Klassenverbände, Jugendgruppen oder vergleichbare Gruppierungen sind für uns KEINE Hausstände und müssen sich an das vorgegebene Hygienekonzept halten. Auch Familien- oder andere Gemeindekreise sind KEINE Hausstände und müssen sich an das Hygienekonzept und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen halten.
Das Haus wird jeweils nur an einen Veranstalter vergeben, d. h. der Veranstaltungsleiter ist auch für die Einteilung der Teilnehmenden auf die Wohneinheiten und somit Gruppen im Haus zuständig.
Leider sind wir durch die notwendig gewordenen beträchtlichen Mehrausgaben zur Umsetzung aller Hygienevorschriften dazu gezwungen, von unseren Gästen eine Corona-Pauschale in Höhe von 10,00 €/Tag/Übernachtung zu erheben.
Wir haben für den Fall, das einzelne BesucherInnen eigene FFP2-Masken oder Schnelltests vergessen haben, einen kleinen Vorrat von beidem im Haus. Bitte beachten Sie, dass wir beides nur in Einzelfällen gegen einen Unkostenbeitrag abgeben.
Möchten Sie einen anerkannten Schnelltest mit Nachweis machen, können Sie dies im Testzentrum Erkheim tun. Zur Not akzeptieren wir auch einen Selbsttest, der in Anwesenheit der Hausmeisterin durchgeführt wird. Hat ein Mitglied der Gruppenleitung eine qualifizierte Ausbildung, akzeptieren wir die schriftliche Bestätigung dieser Person über den negativen Test. Dabei dürfen alle Namen der getesteten Personen auf einem Formular aufgeführt werden.
Aufgrund gestiegener Unterhaltskosten - nicht nur durch Corona - sind wir nach vielen Jahr konstant niedrieger Übernachtungspreise gezwungen, unsere Preise ab dem 01.01.2022 zu erhöhen. Dafür ist eine neue Preiskategorie hinzugekommen, die "Jungen Erwachsenen von 18 - 27 Jahren". Für sie gilt derselbe Preis wie für Jugendliche. Wir hoffen, dass wir damit allen Jugendgruppenleitenden entgegen kommen.Informationen und aktuelle BaylfSMV
Fallzahlen des RKI
Bitte wählen Sie rechts oben das Bundesland "Bayern" und stellen Sie die Anzeige links unterhalb der Auflistung auf "Nach Name" um. Das Freizeitenheim Arlesried liegt im Landkreis Unterallgäu.Corona-Bedingungen in unserem Freizeitenheim
Begründung: der aktuellen Inzidenzlage im Landkreis Unterallgäu muss Rechnung getragen werden, auch Geimpfte oder genesene Personen sind in den ersten Tagen einer Corona-Infektion hochgradig anstecken (siehe hier), wir möchten alle Gäste und unsere Hausmeisterin schützen und bitten um Verständnis. SchülerInnen-Ausweise werden von uns als Testnachweis akzeptiert.
Verantwortlich für die den Richtlinien entsprechende Einteilung ist die Gruppenleitung bzw. die Institutionsleitung.
Ausnahme der Maskenpflicht und zur Abstandsregelung: Personen einer Veranstaltungsgruppe, die alle einem Hausstand angehören bzw. einer anerkannten hausstandähnlichen Verbindung angehören, z. B. Therapeutische Wohngruppen o. vergleichbare anerkannte Gruppierungen (Nachweis erforderlich), müssen weder die Maskenpflicht noch die Abstandsregelung befolgen. Wichtig: Weder Schulklassen noch Jugendgruppen oder ähnliche Gruppierungen werden als Hausstand anerkannt, ausschlaggebend ist die einheitliche Wohnadresse.Mögliche Zimmerbelegung
Verhalten auf Begegnungsflächen
Aber: SchülerInnen bzw. Klassenverbände oder Jugendgruppen sind für uns KEINE Hausstände und müssen sich an das vorgegebene Hygienekonzept halten.Verhalten in Gruppenräumen
Ausnahme: Alle Teilnehmenden gehören einem Hausstand bzw. einer hausstandähnlichen Gemeinschaft (= Wohngruppe) an. Schulklasse zählen nicht als hausstandähnliche Gemeinschaft.Anzahlung und Ausfallentschädigung
Was ist ein Hausstand im Zusammenhang mit dem Freizeitenheim
An wie viele Gruppen wird das Haus gleichzeitig vergeben
Corona-Pauschale
Corona Schnell-Tests und Masken
Corona Test mit Testnachweis
Vorankündigung: Preisänderungen ab 2022
Übernachtungspreise ab 01.01.2022
Erwachsene (ab 28 Jahren)
10,00 €
Junge Erwachsene (18 - 27 Jahren)
9,00 €
Jugendliche (13 - 17 Jahren)
9,00 €
Kinder (3 - 12 Jahren)
8,00 €
Mindestbelegungsgebühr
130,00 €
Tagespauschale
85,00 €